Die historische Dimension eines aktuellen Themas –
ITH erörterte Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme
"Gnade oder Recht" lautete der Titel der 40.
Linzer Konferenz der ITH (16. – 19. September 2004).
Achtzig KonferenzteilnehmerInnen diskutierten 17 Referate aus 11 Ländern
(Albanien, Argentinien, China, Deutschland, Finnland, Indien, Kanada, Österreich,
Schweden, Südafrika, sowie eine in Ungarn für die ILO tätige
US-amerikanische Wissenschaftlerin). 38 BewerberInnen aus 19 Ländern
hatten auf den Call for Papers mit Themenvorschlägen von fast durchwegs
hoher Qualität geantwortet. Die Vorbereitungsgruppe (die sich aus deutschen,
finnischen und österreichischen WissenschaftlerInnen sowie Vertretern
der beiden Veranstalter ITH und Arbeiterkammer zusammensetzte) legte schließlich
ein Programm vor, das
• zunächst das Tagungsthema an Hand des österreichischen
Beispiels des schrittweisen Übergangs vom gnadenhalber gewährten
Almosen zur rechtlichen Absicherung sozialer Standards darlegte,
• einen Vergleich der "Wege zur Moderne" in Südafrika,
Indien und China zog,
• einen Vergleich anstellte zwischen ein Vergleich dem hauptsächlich
von den Gewerkschaften verwalteten "skandinavischen Modell" und
steuerfinanzierten Systemen, sei es das (vom so genannten Beveridge-Bericht
ausgehenden) anglo-amerikanische Modell oder das argentinische ("peronistische")
Modell der sozialen Absicherung
Es folgten komparative Referate
• zum sozialrechtlichen Umbau der ehemals kommunistisch regierten
Staaten Südosteuropas sowie
• zum Wettstreit zwischen dem west- und ostdeutschen Sozialstaat und
dessen Nachwirkungen.
In einer öffentlichen Podiumsdiskussion zur Zukunft des Sozialstaats
("Rückkehr ins 19. Jahrhundert?") wurden auch Alternativmodelle
wie ein "bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger"
vorgestellt.
Das österreichische Beispiel veranschaulichte die Zwiespältigkeit
der staatlichen Sozialpolitik, die zwar einerseits die finanzielle Basis
absicherte, andererseits die Autonomie der Unterstützungskassen einengte.
Der Vergleich zwischen Indien und China machte klar, in welchem Ausmaß
- trotz einer unterschiedlichen Entwicklung in den industriellen Zentren
- für die überwältigende Mehrheit der (noch immer ländlichen)
Bevölkerung soziale Sicherheit von der Unterstützung der Kinder
für ihre Eltern abhängt, wobei diese Bürde de facto fast
ausschließlich von den Frauen getragen wird.
Von besondere Interesse - angesichts der in Europa weitverbreiteten Ansicht,
für das amerikanische Sozialversicherungssystem sei der Verzicht auf
staatliche Eingriffe typisch - war der Vergleich zwischen den Methoden der
sozialen Absicherung in Großbritannien, Kanada und den USA, deren
Systeme in hohem Maße durch den Bericht von William Beveridge über
die Sozialversicherung aus dem Jahre 1942 beeinflusst wurden, dessen Hauptanliegen
die Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes sowohl bei Löhnen/Gehältern
als auch bei Altersrenten war. In der Praxis bedeutete dies eine einheitliche
staatliche Grundrente nach dem Ende der Erwerbstätigkeit.
In den ehemals kommunistisch regierten Ländern Europas wurden seit
den neunziger Jahren zwei widerstreitende Systeme installiert - beim einen
handelt es sich um staatliche oder zumindest öffentlich finanzierte
Sozialversicherungseinrichtungen, beim anderen um einen Übergang zu
ausschließlich privaten Versicherungsgesellschaften mit teilweise
unsicherer finanzieller Ausstattung. Letztere werden vom Internationalen
Währungsfonds befürwortet.
Die Konferenz wurde mit einer Diskussion über Ähnlichkeiten und
Unterschiede sozialdemokratischer und kommunistischer Sozialversicherungskonzepte
und ihrer Realisierung in West- und Ostdeutschland in den fünfziger
und sechziger Jahren sowie über das Phänomen der "Ostalgie
" unter der ehemaligen DDR-Bevölkerung und ihrer Ursachen abgeschlossen.
Die Beiträge werden, wie bisher, bis zur nächsten Konferenz in
Form eines Sammelbandes veröffentlicht.